GmbH oder Limited12. Schlußfolgerung Unter bestimmten Voraussetzungen stellt die Gründung einer Limited eine gute Option für den Mittelstand dar, aber nicht in jedem Falle hat die Gründung einer Limited nur Vorteile. Vielmehr kommt es auf die individuelle Betrachtung des Einzelfalles und die Abwägung verschiedener Aspekte an.
Die Nachteile der Limited gegenüber der GmbH bestehen einmal in der Sprachbarriere, dem schwierigeren Zugang zu Rechtsrat sowie im ungewohnten Umgang mit bestimmten Rechtsinstituten. Zu Berücksichtigen sind aber auch die nicht geringen Folgekosten. Zusätzlich stellt sich weiterhin das in der Praxis häufig unterschätzte Problem, dass der Limited hier zu Lande noch die Akzeptanz fehlt. Das erschwert die Aufnahme von Geschäftstätigkeit und die Basis für die allzu oft erforderliche Aufnahme von Krediten. |
Zusammenfassend, Limited und GmbH im Vergleich
| Limited | |
| Gründungsdauer | 24 Std. – 14 Tage |
| Gründungskosten | 180-700 EUR, in Abhängigkeit von der Gründungsdauer |
| Formzwang | kein Beurkundungserfordernis, Dokumente in englischer Sprache |
| Laufende Unterhaltungskosten | ca. 120 – 800 EUR p.a. für Secretary-Service, Registered Office und Weiterleitung der amtlichen Post |
| Mindeststammkapital | keine zwingende Regelung |
| Mindeststammeinlage | keine zwingende Regelung |
| Publizitätspflichten | Sehr strenge Vorschriften schon bei kleinen Limiteds |
| GmbH | |
| Gründungsdauer | 4 – 12 Wochen für die Eintragung |
| Gründungskosten | Notarkosten rd. 480 EUR zzgl. 100 EUR Registerkosten und 100 EUR Bundesanzeiger |
| Formzwang | notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags Änderung des Gesellschaftsvertrags |
| Laufende Unterhaltungskosten | keine laufenden Kosten |
| Mindeststammkapital | 25.000 EUR; davon 12.500 EUR einzuzahlen (bei der Einmann-GmbH sind für den Restbetrag Sicherheiten zu hinterlegen) |
| Mindeststammeinlage | 100 EUR |
| Publizitätspflichten | Größenabhängige Vorschriften |
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Mittelständische und kleinere Unternehmer sollten sich zur Sicherheit professionell betriebswirtschaftlich oder juristisch rechtlich beraten lassen, um zu vermeiden, dass sie sich –möglicherweise verleitet durch manch scheinbar günstiges Angebot von Gründungsdienstleistern – unversehens unerwarteten Problemen gegenüber sehen, deren Lösung ungewollt teuer ist.