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www.Gewerbezentrale.info informiert: Haftungsbeschränkt statt Limited - Neue GmbH „light“ kommt an bei jungen Gründern

Pressemeldung vom 14.08.2009

Mitte 2009: schon über 12 000 Neugründungen nach reformiertem GmbH-Recht

Im November 2008 war es endlich soweit: Der deutsche Gesetzgeber hat als Reaktion auf den zunehmenden Wettbewerb ausländischer Gesellschaftsformen - allen voran der englischen Limited - das seit 25 Jahren im Wesentlichen unveränderte Recht der GmbH modernisiert. Ziel war es, ab 2009 den Einsatz der GmbH speziell für Existenzgründer zu erleichtern. Statt 25 000 Euro Stammkapital genügt nun für den Start der neu geschaffenen „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ ein symbolischer Euro. Die Gründung geht schnell und unbürokratisch, wenn man sich an das Musterprotokoll hält, und kostet fast nichts. Die für Unternehmer so wichtige Haftungsbeschränkung und die Vorteile der Rechtssicherheit nach deutscher Rechtsprechung blieben erhalten. Die „gute alte GmbH“ wurde reformiert, etwas abgespeckt und damit für Gewerbetreibende interessant, denen sie bisher zu teuer, zu langsam oder zu unflexibel war. Statt wie in den vorangegangenen Jahren auf die angelsächsische Rechtsform „Limited“ zurückzugreifen, die seit wenigen Jahren in Deutschland zugelassen ist, haben sich bis Juni 2009 schon über 12 000 junge Unternehmen das Kürzel „UG“ mit dem nicht abkürzbaren Zusatz (haftungsbeschänkt) gegeben.

Laut Gesetz muss die neue "Unternehmergesellschaft" in ihre Bilanz ein Viertel des Jahresüberschusses zurücklegen, um so nach und nach das übliche Mindeststammkapital von 25 000 Euro ansparen. Die Mini-GmbH darf also ihre Gewinne bis dahin nicht voll ausschütten. Wenn die 25 000 Euro erreicht sind, kann die "Unternehmergesellschaft" in eine normale GmbH umgewandelt werden – die Umwandlung ist allerdings keine Pflicht.

Die neue Mini-GmbH soll eine Alternative zu den kleineren Firmengründungen in der einfachen britischen Rechtsform Limited bieten, von denen es derzeit schätzungsweise 40 000 in Deutschland gibt. Als Basismodell für die Gründung einer "Unternehmergesellschaft" gibt der Gesetzgeber ein Musterprotokoll vor, das einfach auszufüllen und notariell zu beurkunden ist. Für eine Ein-Mann-Gesellschaft betragen die Gebühren 20 Euro. Hinzu kommen noch 100 Euro für die Eintragung ins Registergericht.

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung gibt es seit 1892. Rund eine Million Unternehmen in Deutschland wirtschaften nach dieser Rechtsform, deren Gesellschafter nur mit ihrem eingesetzten Kapital haften. Die GmbH galt über Jahrzehnte hinweg bei Rechtsexperten als Welterfolg, vergleichbar mit dem VW-Käfer oder Aspirin. Der Reformbedarf entstand allerdings vor ein paar Jahren, als der Europäische Gerichtshof der Einführung der britischen Rechtsform Limited (Ltd.) den Weg ebnete und damit eine billige Alternative schuf. Das Erfolgsmodell GmbH bekam Konkurrenz – die Limited riss die rechtlichen Mauern um Deutschland ein. Auch wenn die Limited bei Banken wenig Vertrauen genießt, stieg der Druck für die GmbH-Reform. Hinzu kam: Im Gründerland Deutschland wurden immer weniger kleine Firmen ins Leben gerufen - die rechtlichen Hürden schreckten offenbar viele ab.

Wie scharf der Wettbewerb zwischen deutschem und dem angelsächsischen Recht ist, zeigen etwa die Bemühungen der Regierungen, die Rechtsformen der GmbH und der englischen "Limited" so attraktiv wie möglich zu gestalten. Deutschland engagiert sich also mit Einführung der Mini-GmbH im internationalen Wettbewerb der Rechtsordnungen. Die Hoffnung ist, dass Unternehmen auch im Ausland ihre Verträge auf der Grundlage deutscher Gesetze schließen. Für die exportorientierte deutsche Wirtschaft ist es ein unbezahlbarer Vorteil, wenn hiesige Unternehmen im Ausland ein Rechtssystem vorfinden, das so ähnlich wie unseres funktioniert. Denn: Nicht nur Autos und Maschinen können Exportschlager sein.

Spannend wird noch die geplante Einführung der europäischen Privatgesellschaft (Societas Privata Europaea, SPE) - einer Art europäischen GmbH, die sich vor allem für kleine und mittelgroße Unternehmen eignet, die über die Grenzen hinweg in der EU tätig sein wollen. Sie sind dann nicht mehr in jedem EU-Mitgliedsland mit unterschiedlichen Rechtsgrundlagen konfrontiert. Ab Juli 2010 soll es die Rechtsform als Konkurrenz zur GmbH oder zur Limited geben.

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Hilfreiches Gewerbeverzeichnis für Verbraucher, Gewerbetreibende und Existenzgründer

Pressemeldung vom 17.01.2007

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