GfW Wirtschaftsmarketing GmbH

GmbH oder Limited

3. Mindeskapital
MindeskapitalDer wohl bekannteste Unterschied zwischen der deutschen GmbH und der englischen Limited betrifft die Mindestkapitalausstattung. Während das Stammkapital der deutschen GmbH mindestens 25.000 EUR betragen muss, kann eine englische Limited bereits mit einem Stammkapital von 1 britischen Pfund (GBP) gegründet werden, wobei in aller Regel ein Gründungskapital von 100 GBP aufgeteilt auf 100 shares eingezahlt wird.

Dieser auf den ersten Blick sehr wesentliche Unterschied ist in der unternehmerischen Praxis weit weniger bedeutsam. Da für den Betrieb eines Unternehmens stets das erforderliche Kapital vorhanden sein muss, wird auch der Gründer einer „1-Pfund-Limited“ in der Regel höhere Einlagen leisten müssen. 

Darüber hinaus ist, sofern zur Finanzierung des Geschäftsbetriebs Fremdkapital über Bankkredite eingesetzt werden soll, zu berücksichtigen, dass bei der Bonitätsprüfung des Unternehmens auch die Höhe des Eigenkapitals eine wichtige Rolle spielt. Daher ist davon auszugehen, dass für Limited Companies, deren Eigenkapital sehr gering ist, eine Fremdfinanzierung durch Banken in der Regel nicht in Betracht kommt.

Zur Einordnung sollte an dieser Stelle erwähnt werden, dass ab einer bestimmten Betriebsgröße auch die Mindestkapitalausstattung der deutschen GmbH weder einen wirksamen Gläubigerschutz, noch eine ausreichende Bonität für Fremdfinanzierungen, noch eine ausreichende Kapitalhöhe zur Finanzierung des Geschäftsbetriebs darstellt.

Hinsichtlich des Gläubigerschutzes im Geschäftsverkehr steht bei vermehrter Verbreitung der englischen Limited in Deutschland zu erwarten, dass der sich aus dem fehlenden Mindestkapital für den Gläubiger ergebende Nachteil durch Einzelregelungen im Wege der Vertragsgestaltung ausgeglichen wird. In England wie in den USA entspricht es gängiger Finanzierungspraxis, dass sich Gesellschaftsgläubiger im Wege vertraglicher Individualvereinbarungen den Schutz besorgen, den ihnen das Gesellschaftsrecht nicht gewährleistet.

Insofern kann aus Sicht des mittelständischen Unternehmens festgehalten werden, dass die Entscheidung für eine englische Limited bei der Bestimmung der Eigenkapitalausstattung des Unternehmens zunächst keinen Vorteil bietet, da sich die Kapitalausstattung an den betrieblichen Erfordernissen ausrichten muss. 

Die Gründung einer englischen Limited bietet somit nur für den Fall, dass die Geschäftstätigkeit des Unternehmens einen geringeren Eigenkapitalbedarf als 25.000 EUR aufweist, einen Vorteil.

1. Einleitung
2. Gründung
3. Mindestkapital
4. Haftung mit Privatvermögen
5. Gründungskosten
6. Organe
7. Laufende Verwaltungs- und Unterhaltungskosten
  8. Steuern und Bilanzierung
  9. Rechtsraum und Gerichtsstand
10. Publizitätspflichten
11. Liquidation der Gesellschaft
12. Schlußfolgerung
13. Exkurs: Besonderer Vorteil für Handwerker

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