GfW Wirtschaftsmarketing GmbH

GmbH oder Limited

13. Exkurs: Besonderer Vorteil für Handwerker

HandwerkJahrelang waren deutsche Handwerker fast gezwungen, als GbR zu firmieren. Die Gründung einer GmbH können sich viele einfach nicht leisten.

Neben der Angst vor möglichen Haftungsproblemen machte Ihnen auch die gesetzliche Rentenversicherung das Leben schwer. Die Novellierung des Europarechts räumt solche Hindernisse aus dem Weg und bricht verkrustete Strukturen endlich auf. In Deutschland müssen Handwerksmeister als Personengesellschaft insgesamt 218 Monate, das sind 18 Jahre, Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlt haben, um eine Rente zu bekommen. Wäre ihr Unternehmen eine GmbH, müssten sie das nicht. Allerdings können viele Handwerker das Gesellschaftskapital von  25.000 Euro schlichtweg nicht aufbringen. Zudem scheuen viele neben den hohen Kosten auch den bürokratischen Gewaltakt bei der Gründung einer GmbH.

Die Limited bietet als Alternative zur GmbH den Handwerksmeistern die Möglichkeit der Befreiung von der Sozialversicherungspflicht. Überlegenswert, sich von der Handwerker- Pflichtversicherung zu befreien, ist es gerade für junge Handwerker, die noch viele Arbeitsjahre vor sich haben Während sich die sich die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen sich zunehmend verschlechtern, bietet die Limited zusätzlich mehrere intelligente Gestaltungsmöglichkeiten für die Altersvorsorge, die Einzelunternehmern in der Form nicht zur Verfügung stehen.

1. Einleitung
2. Gründung
3. Mindestkapital
4. Haftung mit Privatvermögen
5. Gründungskosten
6. Organe
7. Laufende Verwaltungs- und Unterhaltungskosten
  8. Steuern und Bilanzierung
  9. Rechtsraum und Gerichtsstand
10. Publizitätspflichten
11. Liquidation der Gesellschaft
12. Schlußfolgerung
13. Exkurs: Besonderer Vorteil für Handwerker

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Handwerker - Limited - Rentenversicherung - Gründung - Europarechts