GmbH oder Limited1. Einleitung Mit der Schaffung einer neuen Rechtsform soll sich das deutsche Gesellschaftsrecht dem internationalen Wettbewerb stellen. Die englische Limited, mit Ihrem vollen Namen „private company limited by shares“ genannt, ist in Deutschland eine keineswegs unbekannte Gesellschaftsform. Schätzungen zufolge sollen mittlerweile 3 000 monatlichen GmbH-Gründungen hier zu Lande rund 1 000 Gründungen der Ltd. gegenüberstehen. Dabei schwanken die Angaben zur Gesamtzahl der in Deutschland ansässigen englischen Firmengründungen zwischen 10 000 und 30 000. Das liegt daran, dass es derzeit für die Ltd. noch keine Pflicht zur Anmeldung zum deutschen Handelsregister gibt. Die Limited ist erst durch eine Änderung der Rechtsprechung zu einer Alternative für Gründer deutscher Gesellschaften, meist der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), geworden.
Die tatsächlichen Unterschiede zwischen der deutschen GmbH und der englischen Limited sind jedoch vielschichtiger und keinesfalls einseitig vorteilhaft zugunsten der Limited. Der folgende Beitrag will den mittelständischen Unternehmer in die Lage versetzen, nach Abwägung der relevanten Aspekte eine eigene Entscheidung treffen zu können. Dabei wird speziell der Fall einer englischen Limited betrachtet, deren Geschäftstätigkeit in Deutschland liegt. |
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Auch deutsche Existenzgründer sollen eine Gesellschaft ohne Stammkapital gründen können, damit nicht allzu viele von ihnen zur schnellen Umsetzung ihrer Geschäftsideen ins Ausland gehen. Der folgende neue Gesellschaftstyp kann dazu beitragen, dass dem Bürger der Schritt in die Selbstständigkeit erleichtert wird. 
